Über uns

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag

§ 1 Firma, Sitz  

 

Die Firma der Gesellschaft lautet: 

 

Digitale Engel gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt). 

Sitz der Gesellschaft ist Ortenberg/Hessen.

 

§ 2 Gegenstand des Unternehmens  

 

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. 

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Bekämpfung von Alters- & Kinderarmut sowie die Überwindung der Digitalen Spaltung innerhalb der Gesellschaft, Förderung der Chancengerechtigkeit sowie der Teilhabe aller Bürger am wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben mittels digitaler Medien, sowie die Förderung von Internet-Sicherheit, Daten- und  Verbraucherschutz, Online-Medienkompetenz und digitale Selbstbestimmung.

 

Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch:

 

  • - Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von Unterstützern und Förderern gesellschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke
  • - Vermittlung von Internet-Patenschaften, u.a. in Form von Bezuschussung bzw. Kostenübernahme von Internet-Anschlüssen sowie die Bereitstellung kostenloser Hard- & Software für Bedürftige im Sinne des §53 Nr. 2 AO
  • -  Durchführung von Informations- & Lehrveranstaltungen zu Internet-Sicherheit, Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Medienkompetenz
  • -  Öffentlichkeitsarbeit und Herausgabe von Informationsmaterialien und Handlungsempfehlungen
  • - Errichtung und Betrieb von Online-Plattformen, -Ratgebern und Hilfeforen
  • -  Betrieb und Förderung von Lernorten, z.B. Nachbarschafts-Treffpunkten mit barrierefreiem, kostenlosem Internet-Zugang 
  • -  Vermittlung kostenloser Rechtsberatung und -hilfe bei Online-Betrug, Cyber-Mobbing etc. 
  • -  kostenlose telefonische Hilfe, Beratung & Fernwartung im gesamten Bundesgebiet
  • -  Förderung von dem Satzungszweck entsprechenden lokalen Projekten, Initiativen und Vereinen
  • Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Verfügung stellen.

 

§ 3 Selbstlosigkeit

Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

 

Wirtschaftlicher Zweckbetrieb